Veteranenfahrzeug:
Alter des Fahrzeugs: Die erste Inverkehrsetzung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
• Originalität: Das Fahrzeug muss weitgehend dem Originalzustand entsprechen; Umbauten sind nur zulässig, wenn sie aus der Epoche des Fahrzeugs stammen.
• Zustand: Es muss sich in einem optisch und technisch einwandfreien Zustand befinden. Gebrauchsspuren, die trotz sorgfältiger Pflege entstanden sind, werden akzeptiert.
• Nutzung: Das Fahrzeug darf nur für private Zwecke verwendet werden. Fahrten gegen Entgelt oder mit wirtschaftlichem Gewinn sind ausgeschlossen.
• Fahrleistung: Die jährliche Fahrleistung sollte durchschnittlich zwischen 2’000 und 3’000 Kilometern oder etwa 50 bis 60 Betriebsstunden liegen.
Ein als Veteranenfahrzeug eingetragenes Fahrzeug profitiert von verschiedenen Erleichterungen: 
• Verlängerte Prüfintervalle: Die periodischen Fahrzeugprüfungen können auf bis zu sechs Jahre ausgedehnt werden.
• Reduzierte Verkehrsabgaben
• Wechselschilder: Es können mehr als zwei Veteranenfahrzeuge auf ein Wechselschild eingelöst werden.
- Zustand gut, neuerer Dachhimmel
- Abgasprüfung 13.06.24
- Raucherfahrzeug.
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